KfW-Förderung für Alarmanlagen:
Schritt für Schritt zur Förderung
Seit November 2015 fördert die KfW-Bankengruppe auch Einzelmaßnahmen zum
Schutz gegen Einbruch.
Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter (mit Zustimmung des Eigentümers)
können jetzt einen Zuschuss für eine Alarmanlage beantragen. Dies war bisher nur
in Kombination mit energetischen Sanierungen oder altersgerechten Umbauten
möglich.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Sie die KfW-Förderung für
Einbruchmeldeanlagen beantragen können: