KfW-Förderung für Alarmanlagen:
Schritt für Schritt zur Förderung

Seit November 2015 fördert die KfW-Bankengruppe auch Einzelmaßnahmen zum
Schutz gegen Einbruch.

Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter (mit Zustimmung des Eigentümers)
können jetzt einen Zuschuss für eine Alarmanlage beantragen. Dies war bisher nur
in Kombination mit energetischen Sanierungen oder altersgerechten Umbauten
möglich.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Sie die KfW-Förderung für
Einbruchmeldeanlagen
beantragen können:

  • Die Summe der Investition muss mindestens 2.000 Euro betragen.

  • 10 % der Gesamtsumme werden gefördert.

  • Der größtmögliche Zuschuss beträgt 1.500 Euro.

  • Der Beginn der Baumaßnahme darf erst nach der Zuschuss-Zusage erfolgen.

  • Die Alarmanlage muss von einem Fachunternehmen installiert werden.

  • Auszahlung der Förderung erst nach Vorlage der Original-Rechnung.

  • Die Alarmanlage muss die Anforderungen des europäischen Standards EN50131 Grade 2 oder besser erfüllen.

  • Die Anlage muss nach VDE 0833 Teil 1 und 3 gebaut werden.

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  • Einsatzgebiete: Wohnungen und Häuser

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